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Forum Psychotherapie
Soll eine Psychotherapie begonnen werden, können sich die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen direkt mit ihrer Chipkarte (bei Entrichtung der Praxisgebühr) oder mit einer ärztlichen Überweisung an die kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen wenden. Wenn die Krankenkasse ihre Leistungspflicht anerkannt hat, entstehen den Versicherten bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten über die vierteljährliche allgemeine Praxisgebühr hinaus keine Kosten oder Zuzahlungen.
 
Privat oder Beihilfe-Versicherte sollten sich vor Beginn einer Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle über die Bedingungen der Kostenübernahme informieren..
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Liste der
psychotherapeutischen Praxen
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©   Forum Psychotherapie Steinburg e.V.  2010
Bitte beachten Sie, dass psychotherapeutische Praxen Bestellpraxen sind. Vorstellungen oder Erstgespräche bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen können nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache stattfinden. Hierfür sind in den Praxen feste telefonische Sprechzeiten vorgesehen. Außerhalb der Sprechzeiten führen die Therapeuten Behandlungen durch und sind daher nicht erreichbar.
 
Leider ist es häufig nicht möglich, sofort nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer Therapie zu beginnen. Wegen der eingeschränkten Zahl an kassenzugelassenen Psychotherapeuten sind die Praxen in der Regel ausgelastet, und Sie müssen mit z.T. auch längeren
Wartezeiten bis zur Vergabe eines Termins für ein Erstgespräch rechnen.
In einem ersten persönlichen Gespräch ist dann abzuklären, ob Psychotherapie und, wenn ja, welches Verfahren angezeigt ist. Anschließend können bei Bedarf weitere Probesitzungen stattfinden. Da Psychotherapie eine genehmigungspflichtige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und der meisten anderen Kostenträger bildet, ist danach ggf. ein Antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie zu stellen.
 
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie ausschließlich bei einer psychischen Erkrankung. Ehe- oder Erziehungsberatung gehören ebensowenig zur Kassenleistung wie reine Präventionsmaßnahmen.